Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht

Alle Schularten bis auf berufliche Schulen

Evangelische Schüler*innen nehmen am evangelischen Religionsunterricht teil. Doch auch konfessionslosen und einer andern Religionsgemeinschaft angehörigen Schüler*innen ist es grundsätzlich möglich, am evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen.

Folgende Anträge sind dazu zu verwenden:

Orthodoxe Schüler*innen

Für orthodoxe Schüler*innen muss noch ein zusätzlicher Antrag bei der OBKD gestellt werden.

Berufliche Schulen

An beruflichen Schulen ist ein anderer Antrag zu stellen als an allen anderen Schularten. Grundsätzliche Regelungen bezüglich des Religionsunterrichts können dem unten stehenden KMS entnommen werden.

Verwenden Sie an beruflichen Schulen folgenden Antrag: