- Alle Religionspädagoginnen und Religionspädagogen, Katechetinnen und Katecheten sind zur Teilnahme an mindestens 4 Fortbildungseinheiten verpflichtet.
- Gemeindepfarrerinnen und –pfarrer sowie staatliche Lehrerinnen und Lehrer mit Vocatio sind zu allen Fortbildungsangeboten herzlich eingeladen.
- Bei Lehrkräften, die weniger als ein Viertel der vollen Arbeitszeit im Religionsunterricht eingesetzt sind, reicht es, wenn sie die Hälfte der Fortbildungen besuchen.
- Über die Teilnahme wird eine Bestätigung ausgestellt. Am Anfang eines Schuljahres werden alle im letzten Schuljahr besuchten Fortbildungen in ein Formblatt eingetragen und mit dem neuen Stundenplan zusammen an das Schulreferat geschickt.
- Jeder Fortbildungsnachmittag/tag zählt als eine Einheit, was darüber hinaus geht als zwei Einheiten.
- In einem jährlich erscheinenden Fortbildungsheft werden die Fortbildungen des Schulreferats ausgeschrieben und an alle Religionspädagoginnen/Religionspädagogen, Katechetinnen/Katecheten, an Gemeindepfarrerinnen/-pfarrer und Lehrerinnen/Lehrer mit Vocatio (soweit wir deren Adressen haben) am Anfang des Schuljahres versandt.
- Die Fortbildungen werden in einer Fortbildungskonferenz geplant, der folgende Personen angehören: Hauptamtlicher Schulbeauftragte, Sachbearbeiterin des Schulreferates, Leitungen der religionspädagogischen Arbeitskreise, nebenamtliche Schulbeauftragte, Visitatorinnen, die Fachberaterin für Evangelische Religion für staatl. Lehrerinnen und Lehrer im Schulamtsbezirk Dachau.
Das gesamte Fortbildungskonzept können Sie hier