Krisenintervention und Notfallseelsorge

Für die Krisenintervention wird von staatlicher Seite KIBBS als staatliches, psychologisches Team vorgehalten und ist von den Schulen nach Möglichkeit bevorzugt anzusprechen. Ergänzend können nicht-staatliche Angebote zur Krisenbewältigung an Schulen, wie insbesondere die kirchlichen Initiativen „Krisenseelsorge im Schulbereich“ (KiS) und „Notfallseelsorge in Schulen“ (NOSIS) hinzugezogen werden. Die Entscheidung über die Annahme eines Angebots nicht-staatlicher Unterstützungssysteme liegt bei der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter.

Soweit nicht-staatliche Krisenhelfer zum Einsatz kommen, unterstehen diese dem Weisungsrecht der Schulleitung. Die fachliche Leitung in der schulischen Krisenintervention liegt bei gemischten Teams bei KIBBS. Für den Fall, dass nicht-staatliche, z. B. kirchliche Krisenhelfer eine besondere, z. B. seelsorgerliche Verschwiegenheitspflicht für sich in Anspruch nehmen, können sich daraus Einschränkungen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Schulleitung im Rahmen eines Kriseneinsatzes ergeben. Dies ist bei der Entscheidung der Schulleiterin bzw. des Schulleiters über einen möglichen Einsatz der betreffenden Krisenhelfer zu berücksichtigen.

Die kirchlichen Angebote KiS und NOSIS sind für die Schulen kostenfrei. Bei der Inanspruchnahme anderer Krisenhelfer können Kosten entstehen. In solchen Fällen ist vor der Entscheidung bezüglich der Inanspruchnahme das Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger herzustellen. (aus KMBek  10.07.2013, 3.1)