Antrag auf Fahrtkostenerstattung Pfr GD

Die Fahrtkosten für den evangelischen Religionsunterricht im Gemeindegebiet werden von der Gemeinde übernommen.

Die Fahrtkostenübernahme für den evangelischen Religionsunterricht außerhalb des Gemeindegebiets werden über das  Landeskirchenamt abgerechnet (Dienstweg ist in dem Fall das Schulreferat).

Genaueres kann den unten stehenden Informationen aus dem Landeskirchenamt entnommen werden.

Die Fahrtkosten müssen pro Kalenderjahr abgerechnet werden, nicht pro Schuljahr.

Also günstigenfalls: September bis Dezember und Januar bis Juli.