öffentlich

Auch der Religionsunterricht war zu Gast auf der Landesgartenschau. SchülerInnen verschiedener Altersstufen und Schularten haben mit ihren Religionslehrerinnen Bäume bestückt mit Scheiben zu den Themen: zusammen.beten   (Sphäre Wiese), zusammen.wachsen (Sphäre Wald), zusammen.glauben (Sphäre Wasser), zusammen. träumen (Sphäre Wildnis), zusammen.helfen (Sphäre Garten). Mit ganz wenigen Vorgaben haben sie ihre Gedanken in Texten, Bildern und videos ausgedrückt und dadurch für viele anregende Gespräche unter den Besuchern gesorgt. Lassen Sie sich überraschen und inspirieren!

Bei jedem dienstlichen Geschäft, das nicht dem regulären entspricht, ist ein Antrag auf Genehmigung der Dienst-/ Fortbildungsreise zu stellen.

Der Arbeitgeber geht grundsätzlich davon aus, dass öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Ist dies unzumutbar, dann bedarf es einer Sondergenehmigung, dass das private Kraftfahrzeug benutzt werden darf. Dies ist in unten stehendem Antrag entsprechend auszufüllen.

Bitte beachten: Sie müssen ihn jedenfalls speichern, bevor Sie ihn verschicken können.

Die Fahrtkosten für den evangelischen Religionsunterricht im Gemeindegebiet werden von der Gemeinde übernommen.

Die Fahrtkostenübernahme für den evangelischen Religionsunterricht außerhalb des Gemeindegebiets werden über das  Landeskirchenamt abgerechnet (Dienstweg ist in dem Fall das Schulreferat).

Genaueres kann den unten stehenden Informationen aus dem Landeskirchenamt entnommen werden.

Die Fahrtkosten müssen pro Kalenderjahr abgerechnet werden, nicht pro Schuljahr.

Kirchliche und staatliche Religionslehrkräfte sind oft auf sich allein gestellt, in Fragen der Unterrichtsgestaltung ebenso wie im Einsatz vor Ort – an vielen Schulen fehlen Kolleg*innen für einen fachlichen Austausch.
Zudem ist der Religionsunterricht ein Fach, in dem Lehrkräfte sich besonderen Herausforderungen stellen und dabei oft in ihren eigenen Erfahrungen und Überzeugungen gefragt sind.